Die Erstellung des Kurzgutachtens erfolgt zu einem vorher vereinbarten Festpreis und nach einer Besichtigung der Immobilie. Diese ist für eine seriöse Wertermittlung unerlässlich.
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Kurzgutachten für Ihre Immobilienbewertung – Zuverlässig und Gesetzeskonform
Besitzen Sie private Vermögenswerte wie Ein- oder Mehrfamilienhäuser, eine Wohnung oder ein Ferienhaus, die im Rahmen eines Immobilienkaufs, einer einvernehmlichen Scheidung oder eines unstrittigen Erbes bewertet werden müssen? Dann ist ein Kurzgutachten genau das Richtige für Sie.
Ein Kurzgutachten eines zertifizierten Gutachters bietet Ihnen eine verlässliche und gesetzeskonforme Einschätzung der Immobilie. Ich erstelle Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
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Das Kurzgutachten eignet sich hervorragend für private Zwecke und ermöglicht eine neutrale Bewertung Ihrer Immobilie. Sollte sich später herausstellen, dass ein detailliertes Verkehrswertgutachten erforderlich ist, biete ich dies ebenfalls an – selbstverständlich gerichtsverwertbar.
Die Erstellung des Kurzgutachtens erfolgt zu einem vorher vereinbarten Festpreis und nach einer Besichtigung der Immobilie. Diese ist für eine seriöse Wertermittlung unerlässlich.
Für weitere Informationen können Sie mich direkt unter Tel. 0421 5244773 anrufen oder eine Email schicken!