Gutachten für Betreuende und Betreuungsgerichte

Wenn Angehörige plötzlich zu Betreuern werden – und wichtige Entscheidungen anstehen

Pflegende und betreuende Angehörige befinden sich häufig in einer emotional und organisatorisch herausfordernden Ausnahmesituation. Nicht selten kommt zu den vielen Belastungen noch die dringende Notwendigkeit hinzu, eine Immobilie zu veräußern, um anfallende Pflege- oder Betreuungskosten finanzieren zu können.

Doch genau an diesem Punkt stößt man schnell auf rechtliche Hürden: Das Betreuungsgericht muss dem Verkauf zustimmen. Es verlangt Nachweise, die sicherstellen, dass der Betreuer im bestmöglichen Interesse der betreuten Person handelt und das Vermögen nicht unter Wert veräußert wird.

Warum ein Gutachten unverzichtbar ist

In der Regel fordert das Betreuungsgericht ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, das den aktuellen Marktwert der Immobilie professionell und rechtssicher bestimmt. Dieses Gutachten dient als Grundlage für die Genehmigung des Verkaufs.

Doch was tun, wenn der Zeitdruck groß ist? Oft ist bereits ein Käufer gefunden – aber die Bearbeitungszeiten für Vollgutachten und gerichtliche Prüfung übersteigen das, was ein Käufer bereit ist abzuwarten.

Kurzeinwertung als pragmatische Lösung – wenn das Gericht mitzieht

Viele Betreuungsgerichte zeigen sich inzwischen flexibel. Nach vorheriger Abstimmung akzeptieren sie in bestimmten Fällen auch eine Kurzeinwertung. Diese ist schneller erstellt, aber dennoch fachlich fundiert – vorausgesetzt, sie stammt von einem zertifizierten Gutachter.

Ein qualifizierter Sachverständiger orientiert sich auch bei einer Kurzeinwertung an denselben Bewertungsmaßstäben wie bei einem vollumfänglichen Verkehrswertgutachten – und schafft so die nötige Transparenz und Sicherheit für das Gericht.

Wenn Sie Fragen zu Kosten und Erstellungszeit haben, wenden Sie sich gerne an mein Team oder mich unter 0421.5244773 an.