Baubegleitung oder Baubegleitende Qualitätskontrolle

Ob Hauskauf, Bauschäden, Neubau: Ohne Fachkenntnisse und Erfahrung stehen Sie vielen Situationen hilflos gegenüber. Gehen Sie den sicheren Weg! Sichern Sie Ihre Ansprüche, bevor diese entstehen! Untersuchungen zeigen, dass Mängel in der Mehrzahl während der fünfjährigen Gewährleistungsfrist gemäß BGB, bzw. vierjähriger Regelfrist nach VOB/B, erkennbar werden.

Es gibt jedoch Gewerke, bei denen verlängerte Gewährleistungsfristen zu empfehlen sind, weil eventuelle Mängel häufig erst nach fünf bzw. vier Jahren erkannt werden, erhebliche Folgeschäden auftreten und der Aufwand für die Mängelbehebung beträchtlich ist.

So tritt z.B. bei Flachdächern oder Betonarbeiten ein sehr großer Anteil der Schäden auch noch nach 8-12 Jahren Standzeit auf, während z.B. bei Zementestrichen oder geneigten Dächern, mehr als 90% der Schäden in den ersten beiden Jahren der Standzeit beobachtet werden. Also achten Sie bereits bei der Vertragsgestaltung auf entsprechende Vereinbarungen!

Der Neubau eines Hauses ist ein komplexer Prozess. Bei der Planung, bei der Bauträgersuche oder der einzelnen Vergabe, der jeweiligen Gewerke, bei Erreichung jedes Bauabschnittes, werden von Ihnen Entscheidungen gefordert, zu denen Ihnen in der Regel die Fachkenntnisse fehlen.

Um Ihnen mehr Sicherheit zu geben und die Risiken von Bauschäden für Sie so gering wie möglich zu halten, biete ich eine baubegleitende Qualitätskontrolle an.

Während der gesamten Bauzeit inspiziere ich, in allen kritischen Phasen, Ihre Baustelle und überprüfe die sachgerechte Umsetzung der Bauleistungen.